FAQ
Häufige Fragen zum/zur MID-Assistent/in

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Der/die MID-Assistent/in ist ein Teilprogramm des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital. Mit diesem Teilprogramm können Kleinst- und kleine Unternehmen einen Hochschulabsolventen/eine Hochschulabsolventin projektbezogen einstellen und so einen Wissens- und Technologietransfer in das Unternehmen hinein vorantreiben.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Teilprogramm MID-Assistent/in. Sollte Ihre konkrete Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne. Alle relevanten Dokumente finden Sie zum Download in der nebenstehenden grauen Box oder auf unserer Download-Seite.

Fördervoraussetzungen

Förderrahmen

Der MID-Assistent/die MID-Assistentin

Antragstellung

Ablauf der Förderung

Projektabschluss

Fördervoraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen MID-Assistenten/eine MID-Assistentin zu beantragen?

Das Programm richtet sich an Kleinst- und kleine Unternehmen aller Branchen mit weniger als 50 Angestellten, von denen maximal 5 einen akademischen Abschluss vorweisen.

Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt". Dieser Wortlaut entspricht der Terminologie, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung verwendet. Der bestimmende Faktor ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. In der Praxis bedeutet dies, dass Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, als Unternehmen angesehen werden können. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen. Weitere Informationen können dem Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission entnommen werden.

Um diese Frage zu beantworten, muss sowohl die Größe des Unternehmens (Mitarbeiter/innenzahl, Umsatz- und Bilanzsumme) als auch die Beziehung zu anderen Unternehmen berücksichtigt werden. Für das Teilprogramm MID-Assistent/in können sich ausschließlich Kleinst- oder kleine Unternehmen bewerben!

 Unternehmensgröße

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro
  • Kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro

Bei der Beziehung zu anderen Unternehmen sind die Kapitalbeteiligung (max. 25%), die Kontrolle von Stimmrechten und das Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses entscheidend.

Der Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission liefert eine gute Anleitung zur Bestimmung Ihres Status. Hat das antragstellende Unternehmen verbundene oder Partnerunternehmen, kommt es auch auf die o.g. KMU-Daten dieser verbundenen oder Partnerunternehmen an. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen können nur einen Antrag stellen.

Start-ups können Förderanträge stellen. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein. Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung" ist von der Antragstellung ausgeschlossen.

Mitarbeiter/innen, die als Geschäftsführer/innen eingestellt sind, und Werkstudierende sowie Praktikant/innen müssen bei der Ermittlung der Mitarbeiter/innenzahl nicht berücksichtigt werden. Es gelten hier die Vollzeitäquivalente.

Es werden alle Personen mit Hochschulabschluss gezählt, unabhängig von ihrem Stellenanteil. Geschäftsführer/innen sowie Werkstudierende werden nicht mitgezählt.

Der Fokus des Programms liegt auf der intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, der Erstellung und Erprobung von Prototypen und der grünen Transformation. Dementsprechend können Unternehmen zwischen einem oder mehreren von drei Förderschwerpunkten wählen:

  • Schwerpunkt a) − Digitale Produkte und Dienstleistungen In diesem Förderschwerpunkt stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Kleinst- und kleine Unternehmen werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote (insbesondere geschäftsfeldbezogene Software und Applikationen) so innovativ weiterzuentwickeln.
  • Schwerpunkt b) – Prototypen und MVP Der zweite Förderschwerpunkt soll Kleinst- und kleine Unternehmen dabei unterstützen, ihre Neu- und Weiterentwicklungen möglichst rasch in der Praxis testen zu können: Gefördert wird die Entwicklung und der Bau von Prototypen beziehungsweise Minimum Viable Products („minimal brauchbares Produkt“, MVP), anhand derer Unternehmen ihre Innovation erproben und validieren und mit erstem Nutzerfeedback weiterentwickeln können.
  • Schwerpunkt c) – Grüne Transformation Mit dem dritten Förderschwerpunkt wird es Kleinst- und kleinen Unternehmen ermöglicht, sich nachhaltiger aufzustellen. Der/die MID-Assistent/in kann eingesetzt werden, um Vorhaben umzusetzen, die die Ressourcen- und Energieeffizienz in der Produktion oder in produktbezogenen Prozessen erhöhen oder Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die sich auf ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Produktionsverfahren beziehen. Dies kann zum Beispiel durch intelligente Netze in der Produktion oder eine längere Lebensdauer von Produkten erzielt werden.

 

Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu PtJ auf, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Entwicklung beziehungsweise Optimierung der eigenen internen Geschäftsprozesse abzielen. Routinemäßige oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, sind ebenfalls nicht förderfähig.

Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die Anlage „Nicht-förderfähige Vorgaben“ der Förderbekanntmachung.

Förderrahmen

Wie sehen die Rahmenbedingungen für den/die MID-Assistenten/MID-Assistentin aus?

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 33.000 Euro für eine Dauer von 24 fortlaufenden Monaten.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 48.000 Euro für eine Dauer von 24 fortlaufenden Monaten

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 24 fortlaufenden Monaten, ab der erstmaligen Einstellung eines/einer MID-Assistent/in.

Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag durch PtJ geprüft wurde.

Ja. Die Ausgaben müssen höher liegen. Der/die MID-Assistent/in muss mindestens für zwei Jahre angestellt werden, idealerweise unbefristet und muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro pro Monat) erhalten.


Beispiel:
Wenn Sie eine maximale Förderung von 48.000 Euro auf 24 Monate und somit eine monatliche Förderung von 2.000 Euro erhalten und der MID-Assistent/die MID-Assistentin von Ihnen ein Bruttomonatsentgelt von mindestens 2.500 Euro erhält, dann liegen die Ausgaben über der maximalen Fördersumme.

Nein, es muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro pro Monat) gezahlt werden.

Ja, der/die MID-Assistent/in muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro pro Monat) erhalten.

Der MID-Assistent/die MID-Assistentin

Welche Personen kommen als MID-Assistent/MID-Assistentin infrage?

Der Hochschulabschluss des Kandidaten/der Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wissenschaftliche Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, im Anschluss an den Hochschulabschluss verlängern diese Frist um ihre jeweilige Laufzeit, maximal um bis zu 6 Jahre.

Ein Hochschulabschluss ist der akademische Grad, der nach einem Studienabschluss verliehen wird. In Deutschland können staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen etc. sowie staatlich anerkannte Hochschulen einen Hochschulabschluss verleihen.

Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss.

Bitte wenden Sie sich im Zweifel, auch bei ausländischen Abschlüssen, an Ihre/n Ansprechpartner/in bei PtJ (siehe auch Kontakt).

Es können Personen eingestellt werden, die einen Abschluss von gelisteten Hochschulen mit Status H+ gemäß Angaben des  Infoportals zu ausländischen Bildungsabschlüssen (anabin) nachweisen können.

Der Arbeitsvertrag darf erst unterzeichnet werden, nachdem Sie die Förderzusage in Form des Zuwendungsbescheides erhalten haben.

Ausnahme ist eine Beschäftigung als Praktikant/in oder Werkstudierende, welche durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden muss.

Nein, die Förderung kann nur ausgezahlt werden, wenn Sie ein Abschlusszeugnis der eingestellten Person vorweisen können. Eine vorherige Einstellung als Praktikant/in oder Werkstudierende ist hingegen nicht förderschädlich, muss aber durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden.

Immatrikulierte Vollzeitstudierende können nicht gefördert werden.

Die Förderung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses ist möglich, die Arbeitszeit darf jedoch nicht weniger als 50 Prozent der tariflich oder betrieblich vereinbarten Regelarbeitszeit betragen. Die Höhe der Förderung wird dem Beschäftigungsverhältnis entsprechend angepasst.

Wird ein Beschäftigungsverhältnis in einer vereinbarten Probezeit gelöst, kann das Unternehmen für den restlichen Förderzeitraum innerhalb von vier Monaten einen anderen MID-Assistenten/eine andere MID-Assistentin einstellen. Das Beschäftigungsverhältnis muss jedoch zu denselben Bedingungen erfolgen (mind. 24 Monate sowie mindestens 2.500 Euro Bruttoentgelt je Monat).

Es sind maximal zwei aufeinanderfolgende Beschäftigungsverhältnisse förderfähig.

Antragstellung

Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

Der Antrag ist online über das entsprechende Förderportal zu stellen. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden. Anträge können im Förderportal zwischengespeichert werden. Der Antragsprozess ist nach einem „Windhund-Verfahren“ ausgelegt

 

Im Falle der Antragstellung bei MID-Assistent/in wird ein „Wartesaalverfahren“ wie folgt angewendet: Zur zeitnahen Bearbeitung der Anträge steht ein monatliches Kontingent zur Verfügung. Wenn das verfügbare Kontingent erschöpft ist, kann sich das interessierte Unternehmen für einen sogenannten „Wartesaal“ registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragsstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt dann in der Reihenfolge der Anmeldungen zum Wartesaal. Die Anmeldung zum Wartesaal stellt keinen Anspruch auf eine Antragstellung dar.

Dem Antrag ist die

  •  eine Kopie der Gewerbeanmeldung/des Handelsregisterauszuges (Kopie der Gewerbeanmeldung/des Handelsregisterauszuges (als GmbH, e.K., UG, AG, oHG, KG, GmbH & Co.KG ist zwingend der Handelsregisterauszug beizufügen), eine Bescheinigung des Finanzamtes (bei freiberuflich tätigen Personen)),
  • falls schon vorhanden das Abschlusszeugnis des Assistenten/der Assistentin sowie ein Entwurf des Arbeitsvertrages und
  • die rechtsverbindlich unterschriebene Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in

beizufügen. Bitte laden Sie die entsprechenden Dokumente im Förderportal hoch.
Alle weiteren Informationen können ebenfalls digital über das Förderportal hinterlegt werden.

 Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden.

Mit der Existenzgründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:

  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG)

 

Für Kleingewerbe-Betriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Eintrag freiwillig. Hier ist als Nachweis eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Freiberufler/innen reichen eine Bescheinigung in Steuersachen (so steht es oft auf den Bescheinigungen der Finanzämter) des zuständigen Finanzamtes ein.
Für Steuerberater/innen erfolgt die Eintragung bei der Steuerberaterkammer.
Für Ärzte/Ärztinnen oder Arztpraxen erfolgt eine Eintragung in die Ärztekammer bzw. in das Partnerschaftsregister.

Aus dem eingereichten Handelsregistereintrag müssen mindestens die folgenden Informationen hervorgehen:

  • Adresse
  • Name des Unternehmens
  • Geschäftsführer/in und Vertretungsbefugnis-Regelung
  • Falls eine (Verwaltungs-)Gesellschaft als einzige Geschäftsführung einer GmbH & Co. KG eingetragen ist, dann benötigen wir ebenfalls den Handelsregisterauszug dieser Gesellschaft

Bei De-minimis-Beihilfen oder Förderungen handelt es sich um geringfügige staatliche Beihilfen. Die Zuwendung erfolgt nach der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro pro Unternehmen bzw. für einen Zeitraum von drei Steuerjahren.
Hierzu zählen alle Beihilfen, für die Sie eine De-minimis-Erklärung erhalten haben wie z. B. NRW-Soforthilfe, PtJ-Zuschuss , BAFA-Beteiligung.

Wenn Sie unsicher sind, ob bereits gewährte Zuwendungen in der De-minimis-Erklärung erfasst werden müssen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Beihilfegeber/in.

Im Antrag müssen Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen (Was machen wir/ich?) oder der Zahl der Beschäftigten machen. Darüber hinaus müssen Sie eine Beschreibung Ihres Vorhabens anhand von fünf Leitfragen/Kernthemen verfassen:

1 Problemstellung

Beschreiben Sie die Ausgangslage, ggf. den Stand der Technik, und die zu bearbeitende Problemstellung (max. 1500 Zeichen).

2 Ziele des Projektes

Beschreiben Sie die geplanten Ziele und ggf. Meilensteine des Projekts sowie den Ausblick auf Verwertbarkeit und Nutzen der Ergebnisse (max. 1500 Zeichen).

3 Anforderungsprofil

Beschreiben Sie das Anforderungsprofil an die Assistentin/den Assistenten (bspw. fachliche Qualifikation, Art des Hochschulabschlusses) (max. 1500 Zeichen).

4 Tätigkeitsbeschreibung

Beschreiben Sie bitte die geplanten Tätigkeiten der Assistentin/des Assistenten (max. 1500 Zeichen).

5 Effekt der Maßnahme

Hier erhalten Sie eine Auswahl an positiven bzw. nachhaltigen Effekten, die Sie einfach auswählen können.

Nach Einreichung eines vollständigen Antrages im  Förderportal beträgt die Verarbeitung Ihrer Unterlagen in der Regel 6 Wochen.

Der Bescheid zum Ergebnis der Antragsprüfung wird Ihnen auf postalischem Wege an Ihre angegebene Geschäftsadresse zugestellt.

Ein Unternehmen darf nur einen Antrag für einen MID-Assistenten/eine MID-Assistentin stellen. Dies schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen mit ein, das heißt Unternehmen, die gemäß EU-Definition verflochten sind. Der Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission liefert hier eine gute Anleitung zur Bestimmung Ihres Status.

Ja, dies ist möglich. Es muss sich dabei aber um voneinander abgegrenzte Vorhaben handeln. Dies muss aus den Antragsunterlagen deutlich hervorgehen.
Eine Förderung für dasselbe Vorhaben aus mehreren Teilprogrammen ist nicht möglich (Ausschluss der Doppelförderung)!

Nein. Sie dürfen keinen Antrag stellen, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Subventionsbetrug).

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem MID-Assistenten/der MID-Assistentin bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen wurde.

Die Übermittlung der Unterlagen wird Ihnen durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt. Bitte nehmen Sie diese E-Mail zu Ihren Unterlagen. Ein weiteres Dokument wird nicht erstellt werden.

Sollten von administrativer oder auch fachlicher Seite Dinge fehlen, wird PtJ mit Ihnen in Kontakt treten.

Über das Förderportal MID-Assistent/in können Sie die Antragstellung, die Einreichung von Nachweisen, den Projektabschluss und alle weiteren Prozesse digital abwickeln.

Ablauf der Förderung

Wie läuft die Förderung ab?

Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie die Maßnahme beginnen, das heißt, den Arbeitsvertrag mit dem MID-Assistenten/der Assistentin schließen. Der genaue Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid über den Durchführungszeitraum geregelt.

Die Einstellung der MID-Assistentin/des MID-Assistenten muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Die Projektlaufzeit beträgt 24 fortlaufende Monate nach Einstellung der/des MID-Assistent/in.

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraums vollständig umgesetzt werden.
Dieser Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für Gehaltszahlungen benötigt wird. Das bedeutet, dass die Fördermittel in der Regel jeweils für zwei Monate im Voraus beantragt und ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Fördermittel beantragen Sie durch Einreichung des Mittelabrufs über das Förderportal.

Voraussetzung für die erste Auszahlung (nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) ist die Einreichung folgender Unterlagen:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der Abschlussurkunde des MID-Assistenten/der MID-Assistentin
  • einer Kopie des Anstellungsvertrags des MID-Assistenten/der MID-Assistentin.

Nach Einreichung des Mittelabrufs wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des geldgebenden Ressorts die Auszahlung veranlasst.

Wir empfehlen, die Mittel jeweils für zwei Monate abzurufen.

Ja, die Förderung darf bis zu zwei Monate im Voraus abgerufen werden. Siehe „Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung ausgezahlt?”

Projektabschluss

Was muss ich bei Abschluss des Projektes beachten?

Der Teilsachbericht muss nach dem ersten Jahr der Laufzeit bei PtJ vorgelegt werden und dient zur Erfolgskontrolle. Es ist zu beschreiben, welche Tätigkeiten durchgeführt wurden und anzugeben, ob das Vorhaben im bewilligten Zeitplan weiterhin realisiert werden kann. Ein angemessener Teilsachbericht ist Voraussetzung für die Auszahlungen im zweiten Jahr.

Beim Sachbericht handelt es sich um die abschließende Darstellung des Projektes mit seinen Ergebnissen.

Mit dem Sachbericht ist eine kurze aber aussagekräftige Beschreibung der durchgeführten Maßnahme sowie der gewonnenen Erkenntnisse/Ergebnisse unter Angabe des Durchführungszeitraums einzureichen.  Die Unterlagen sollen in digitaler Form über das entsprechende Förderportal im Menüpunkt Jahresbericht bzw. Projektabschluss eingereicht werden.

Sämtliche mit der Zuwendung zusammenhängende Unterlagen sind mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.

Aufbewahrungsfristen nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften bleiben hiervon unberührt (s. 6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, ANBest-P).

Nach Abschluss eines Projekts in der Förderlinie MID-Assistent/in (bzw. Mittelstand.innovativ!) müssen zwei Jahre vergehen, bevor ein Unternehmen die Förderung für eine/n MID-Assistent/in erneut in Anspruch nehmen kann. Dies schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen mit ein, das heißt Unternehmen, die gemäß KMU-Definition der EU vom 17.06.2014 (Nr. 651/2014) verflochten sind.

Icons für Mail, Post und Telefon aus Metall liegen auf einem Holztisch
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Kontakt

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Antragstellung

Anträge können ausschließlich online eingereicht werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in rechtskräftig. Bitte lesen Sie vorher die  FAQ, in denen wir die häufigsten Fragen zum Programm beantworten.

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